Pflegegeldzuzahlung
Ambulanter Pflegedienst
Pflegegeldzuzahlung und Pflegedienst
Teilstationäre Pflege
Dauerpflege/ vollstationäre Pflege
Verhinderungspflege

Teilstationäre Pflege

Während der Patient sowohl bei der Pflege durch Verwandte und Bekannte, als auch bei der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, die Annehmlichkeiten der eigenen vier Wände nicht aufgeben muss, verlässt bei der teilstationären Pflege die zu pflegende Personen zumindest für einen Teil des Tages, oder der Nacht, die eigene Wohnung, und begibt sich in die Obhut einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Tochter bisher die Pflege des Vaters übernommen hat, nun aber wieder ins Berufsleben einsteigen möchte, die Pflege des Vaters dabei aber nicht gänzlich aufgeben möchte. Findet sich kein anderer Verwandter oder Bekannter, der in dieser Zeit die Pflege übernehmen kann, und reichen die Pflegesachleistungen für die Betreuung nicht aus, so hat der Patient Anspruch auf teilstationäre Pflege.



Leistungen bei teilstationärer Pflege

Pflegestufe 1  384 € 
Pflegestufe 2  921 € 
Pflegestufe 3  1432 € 



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