Pflegegeldzuzahlung
Ambulanter Pflegedienst
Pflegegeldzuzahlung und Pflegedienst
Teilstationäre Pflege
Dauerpflege/ vollstationäre Pflege
Verhinderungspflege

Pflegegeldzuzahlung

Da sich viele pflegebedürftige Menschen in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten fühlen, nimmt eine nicht unerhebliche Menge dieser Menschen gerne die Hilfe bekannter Personen, wie beispielsweise die Hilfe von Familienmitgliedern oder Bekannten, an. Das bedeutet, dass kein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes für die Pflege des Patienten sorgt, sondern dass diese Tätigkeit von einer oder mehreren Privatpersonen übernommen wird. Damit dieser Pflegeaufwand honoriert werden kann, wird, abhängig von der Pflegestufe in der ein Patient vom Gutachter des MDK eingeordnet wurde, eine Pflegegeldzuzahlung vorgenommen.



Pflegegeldzuzahlungen bei privater Betreuung

Pflegestufe 1  205 €  
Pflegestufe 2  410 €  
Pflegestufe 3  665 €  


Pflege durch Bekannte und Familie

Kümmern sich Freunde oder Bekannte um die Pflege eines Menschen, so bedarf diese Tätigkeit keiner Anmeldung oder Genehmigung. Und auch die Aufteilung der Pflegegeldzuzahlung unter den „Pflegern“, für den Fall das mehrere Personen an den Pflegemaßnahmen beteiligt sein sollten, muss nicht dokumentiert werden. Einzig und allein die optimale Versorgung des Pflegepatienten muss gewährleistet sein.



Fortzahlung der Pflegegeldzuzahlung

Für den Fall, das der zu pflegende Patient einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt zu absolvieren hat, und deshalb die privaten Pflegemaßnahmen für diesen Zeitraum nicht mehr erbracht werden müssen, wird das Pflegegeld noch 4 Wochen gezahlt. Danach tritt diese Zahlung in einen Ruhezustand ein, der anhält, bis sich die Pflegesituation des Patienten erneut verändert.

Prüfung der Pflegesituation

Damit die optimale Pflege durch Bekannte und Familie gewährleistet werden kann, sind die Pflegegeldzuzahlungen an so genannte Qualitätssicherungsbesuche durch einen ambulanten Pflegedienst, der von der Familie selbst ausgesucht und kontaktiert werden muss, gebunden. Im Rahmen dieser Besuche, die je nach Pflegestufe unterschiedlich oft durchgeführt werden müssen, steht weniger die Kontrolle, sondern mehr die Beratung der Laienpfleger im Mittelpunkt.
Die Kosten für diese Besuche trägt nicht der Patient, sondern die zuständige Pflegekasse. Sollte sich innerhalb eines Qualitätssicherungsbesuchs herausstellen, dass die Pflege eines Patienten nicht ausreichend verfolgt wird, so bedeutet dies in seiner Konsequenz die Einstellung der Pflegegeldzuzahlungen, und die Übernahme der Pflegetätigkeiten durch professionelle Pflegekräfte.

Zeiträume der Qualitätssicherungsbesuche

Pflegestufe 1  Alle 6 Monate  
Pflegestufe 2  Alle 6 Monate  
Pflegestufe 3  Alle 3 Monate  





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