Können weder Angehörige, noch Bekannte, die Pflege eines Patienten übernehmen, so kann der Patient auch die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhält der Patient keine Pflegegeldzuzahlung, wie es bei der privaten Pflege üblich ist, sondern der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse direkt ab. Abhängig von der attestierten Pflegestufe, stehen dem zu pflegenden Patienten Leistungen des Pflegedienstes in unterschiedlichen Gegenwerten zur Verfügung.
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