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Verhinderungspflege

Pflegeversicherung FAQ

Wenn es darum geht, Hilfe für die Pflege eines pflegebedürftigen Patienten von Seiten der Pflegeversicherung, in Anspruch zu nehmen, so wissen viele Menschen oftmals nicht genau, wie nun vorzugehen ist. An wen muss ich mich wenden? Welcher Pflegestufe wird man zugeordnet und wer macht das überhaupt?
All das sind Fragen, auf die wir versuchen eine Antwort zu geben.
Pflegeversicherung FAQ




Pflegegutachten

Bevor die Pflegeversicherung für die Pflege eines Patienten eintreten kann, muss zuerst ein so genanntes Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, angefertigt werden. Mit Hilfe dieses Gutachtens soll die Pflegebedürftigkeit eines Patienten analysiert werden, sprich wie viel Zeit letztendlich für die Pflege des Patienten einkalkuliert werden muss.
Pflegegutachten



Leistungen der Pflegeversicherung

Ist man auf die Hilfe der Pflegeversicherung angewiesen, so kann der Patient, natürlich abhängig von der jeweiligen Pflegestufe, der er zugeordnet wurde, unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen. Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung reicht von einfachen finanziellen Zuzahlungen, bis hin zur kompletten stationären Versorgung eines Patienten. Welche Leistungen in der Regel erbracht werden erfahren Sie hier.
Leistungen der Pflegeversicherung



Zeitkorridore zur Berechnung des Pflegeaufwands

Damit der Gutachter des MDK im Rahmen seines Pflegegutachtens sowohl Pflegeart, als auch Pflegestufe eines Patienten feststellen kann, orientiert er sich bei der Berechnung des benötigten Zeitaufwandes an so genannten Zeitkorridoren.
Zeitkorridore der Pflegeversicherung






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